Arbeitsweise

Die Kommission besteht aus zwei Abteilungen:

  • Die niederländische Abteilung setzt sich zusammen aus fünf niederländischsprachigen Mitgliedern der SKSK und ist zuständig für alle auf Gemeinden ohne Sonderregelung des niederländischen Sprachgebietes begrenzten oder begrenzbaren Angelegenheiten.
  • Die französische Abteilung zählt ebenfalls fünf Mitglieder und ist zuständig für alle auf Gemeinden ohne Sonderregelung des französischen Sprachgebietes begrenzten oder begrenzbaren Angelegenheiten.

 Die vereinigten Abteilungen sind zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der niederländischen oder französischen Abteilung fallen, und für die Angelegenheiten, die sich auf den Schutz der Minderheiten beziehen. Das deutschsprachige Kommissionsmitglied wird nur für Angelegenheiten, die Gemeinden des deutschen Sprachgebietes oder Malmedyer Gemeinden betreffen, zu Rate gezogen.