Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verwaltung der Ständigen Kommission für Sprachenkontrolle verpflichtet sich, diese Website in Übereinstimmung mit der folgenden Gesetzgebung zugänglich zu machen: Gesetz vom 19. Juli 2018 über die barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen von Organisationen des öffentlichen Sektors.

Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf: https://vct-cpcl.be/

Konformitätsstufe

Diese Website entspricht teilweise der Norm EN 301 549 (Europäische Richtlinie 2016/2102) aufgrund der nachstehend aufgeführten Nichtkonformitäten und Mängel.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Am 03.06.2026 wurde ein vereinfachtes Barrierefreiheitsaudit durchgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Für einige <img>-Elemente fehlt ein Alternativtext oder ein geeignetes Rollenattribut („none“ oder „presentation“).
  • Der Kontrast zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarben erfüllt nicht die Mindestanforderungen der WCAG 2.0 Stufe AA.
  • Einige Links verfügen nicht über einen aussagekräftigen oder erkennbaren Linktext.
  • Einige Listen sind nicht korrekt strukturiert.

Vorgeschlagene Alternativen

Derzeit stehen keine Alternativen zur Verfügung.

Verbesserungsplan

Die oben genannten Mängel werden so schnell wie möglich behoben.

Kontaktdaten

Wenn Sie Fragen oder Gedanken zur Zugänglichkeit unserer Website haben, wenden Sie sich an :

Ständigen Kommission für Sprachenkontrolle (info@vct-cpcl.be - 02/ 488 23 97)

 

Beschwerdeverfahren 

Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie unser Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen –Lotte De Backer (lotte.debacker@vct-cpcl.be

 

Wenn der oben genannte Dienst nicht reagiert, können Sie sich an die folgende Kontrollstelle wenden : 

Föderalen Ombudsmann kontaktieren:
Rue de Louvain 48 bte 6
1000 Brüssel
mail : contact@mediateurfederal.be
Website des Föderalen Ombudsmanns
 

 

Diese Erklärung wurde am 19/02/2026 vorbereitet.

Die letzte Überprüfung der Erklärung fand am 04/06/2026 statt.