Lernunterlage SKSK

2024
Lernunterlage SKSK Jaar 2024 Datum 01/01/2024 Dokument herunterladen … STÄNDIGE KOMMISSION FÜR SPRACHENKONTROLLE L’emploi des langues en matière administrative et dans les relations sociales Praktischer Leitfaden I Inhalt Liste der Abkürzungen VIII Einleitung . 1 Kapitel 1 Überblick über die Vorschriften 2 Abschnitt 1 Verfassung . 2 Abschnitt 2 Gesetze 3 Abschnitt 3 Dekrete …

Gesetz zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen

1991
Gesetz zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen Jaar 1991 Datum 21/03/1991 Dokument herunterladen … 21. MÄRZ 1991 - Gesetz zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen Konsolidierung DIENSTSTELLEN DES PREMIERMINISTERS 21. MÄRZ 1991 - Gesetz zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen Abschnitt 5 - Sprachengebrauch; besondere Befugnisse der paritätischen Kommission Art. 36 - § 1 - Autonome öffentliche Unternehmen und ihre Tochterunternehmen, die sie an der Ausführung ihrer Aufgaben des öffentlichen Dienstes beteiligen und an denen öffentliche Behörden eine Beteiligung am Kapital von mehr als fünfzig Prozent halten, unterliegen den Bestimmungen der am 18. Juli 1966 koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten. § 2 - Autonome öffentliche Unternehmen unterliegen dem Gesetz vom 10. Juni 1952 über die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmer und über die gesundheitliche Zuträglichkeit der Arbeit und der …

Gesetz zur Festlegung verschiedener institutioneller Reformen

1989
Gesetz zur Festlegung verschiedener institutioneller Reformen Jaar 1989 Datum 16/06/1989 Dokument herunterladen … 16. JUNI 1989 - Gesetz zur Festlegung verschiedener institutioneller Reformen (AUSZÜGE) - Art. 37: Belgisches Staatsblatt vom 19. Dezember 2000) Diese deutsche Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden. DIENSTSTELLEN DES PREMIERMINISTERS 16. JUNI 1989 - Gesetz zur Festlegung verschiedener institutioneller Reformen BALDUIN, König der Belgier, Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! Die Kammern haben das Folgende angenommen, und Wir sanktionieren es: KAPITEL VI Bestimmungen in Bezug auf den Sprachengebrauch in den Dienststellen der Exekutive der Region Brüssel-Hauptstadt, der Kollegien der Französischen Gemeinschafts- kommission und der Flämischen Gemeinschaftskommission und des Vereinigten Kollegiums der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission (.) Art. 37 - ' 1 - Am Tag der in Artikel 40 ' 2 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 …

Gesetz über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

1983
Gesetz über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft Jaar 1983 Datum 31/12/1983 Dokument herunterladen … 31. DEZEMBER 1983 — Gesetz über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, so wie es nacheinander abgeändert worden ist durch: — die Artikel 51 und 52 des Gesetzes vom 6. Juli 1990 zur Regelung der Modalitäten für die Wahl des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft (offizielle deutsche U¨ bersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 4. Mai 1995), — das Gesetz vom 18. Juli 1990 zur Abänderung des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, — Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Mai 1993 über die internationalen Beziehungen der Gemeinschaften und der Regionen, — die Artikel 106 bis 122 des …

Ordentliches Gesetz zur Reform der Institutionen

1980
Ordentliches Gesetz zur Reform der Institutionen Jaar 1980 Datum 09/08/1980 Dokument herunterladen … 9. AUGUST 1980 - Ordentliches Gesetz zur Reform der Institutionen Art. 34 bis 43 Im Belgischen Staatsblatt vom 11. Oktober 2010 ist die deutsche Übersetzung dieses Gesetzes als inoffizielle Koordinierung veröffentlicht worden, und zwar unter Berücksichtigung der Abänderungen durch: TITEL III - Sprachengebrauch KAPITEL I - Die Ministerien der Gemeinschaft und der Region Art. 34 - In die durch den Königlichen Erlass vom 18. Juli 1966 koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten wird ein Artikel 43bis mit folgendem Wortlaut eingefügt: AArtikel 43bis - § 1 - Die Bestimmungen des vorliegenden Artikels finden Anwendung auf die Dienststellen der Ministerien der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Brüsseler Region und der Einrichtungen, die von einer Region oder einer Gemeinschaft geschaffen werden, deren Tätigkeitsbereich sich auf den …

Koordinierte Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten

1966
Koordinierte Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten Jaar 1966 Datum 18/07/1966 Dokument herunterladen … 18. JULI 1966 - Koordinierte Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten (Belgisches Staatsblatt vom 19. Dezember 2000) Konsolidierung Die vorliegende Konsolidierung enthält die Abänderungen, die vorgenommen worden sind durch: - das Gesetz vom 23. Dezember 1970 zur Abänderung des Gesetzes vom 2. August 1963 über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 19. Dezember 2000), - Artikel 87 des Gesetzes vom 26. Juli 1971 zur Organisation der Agglomerationen und der Gemeindeföderationen (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 19. Dezember 2000), - das Gesetz vom 30. März 1972 zur Ergänzung von Artikel 22 der durch den Königlichen Erlass vom 18. Juli 1966 koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches …

Die Verfassung Art. 30, 129 und 130

Die Verfassung Art. 30, 129 und 130 Dokument herunterladen … DIE VERFASSUNG Art. 30, 129 und 130 Art. 30 Der Gebrauch der in Belgien gesprochenen Sprachen ist frei; er darf nur durch Gesetz und allein für Handlungen der öffentlichen Gewalt und für Gerichtsangelegenheiten geregelt werden. Art. 129 § 1 - [Die Parlamente der Französischen und der Flämischen Gemeinschaft regeln, jedes für seinen Bereich,] durch Dekret und unter Ausschluss des föderalen Gesetzgebers den Gebrauch der Sprachen für: 1. die Verwaltungsangelegenheiten, 2. den Unterricht in den von den öffentlichen Behörden geschaffenen, bezuschussten oder anerkannten Einrichtungen, 3. die sozialen Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und ihrem Personal sowie die durch Gesetz und Verordnungen vorgeschriebenen Handlungen und Dokumente der Unternehmen. § 2 - Diese Dekrete haben jeweils Gesetzeskraft im französischen Sprachgebiet beziehungsweise im niederländischen Sprachgebiet, ausgenommen in Bezug auf: - die an ein anderes Sprachgebiet grenzenden …

Stellungnahme 23002

Stellungnahme 23002 Dokument herunterladen … avcie Highlight avcie Highlight avcie Highlight avcie Highlight avcie Highlight avcie Highlight … Stellungnahme 23002 …

Stellungnahme 23004

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Stellungnahme 23006

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