Die Kommission

Vorwort

Sehr geehrter Besucher,

Willkommen auf der offiziellen Website der Ständigen Kommission für Sprachenkontrolle (SKSK).

 

 

 

 

 

Zusammensetzung

Die Kommission besteht aus einem Präsidenten und elf Mitgliedern.

Die Mitglieder werden vom König für eine Dauer von vier Jahren ernannt.

 

 

 

Arbeitsweise

Die Kommission besteht aus zwei Abteilungen:
  • Die niederländische Abteilung setzt sich zusammen aus fünf niederländischsprachigen Mitgliedern der SKSK
  • Die französische Abteilung zählt ebenfalls fünf Mitglieder
 

 

 

 

Zuständigkeiten

Die Kommission gibt während ihrer Sitzungen Stellungnahmen ab zu allen Angelegenheiten allgemeiner Art, die in Zusammenhang stehen mit dem Sprachengesetz in Verwaltungs­angelegenheiten und zu denen der Minister sie befragt.