In welchen Fällen?
Die Minister können die SKSK über alle Angelegenheiten allgemeiner Art befragen, die sich auf die Rechtsvorschriften über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten beziehen. Es handelt sich hier nicht nur um die föderalen Minister, sondern auch um die Mitglieder der Regierungen der Gemeinschaften und Regionen.
Bei einem Verordnungsbeschluss in Bezug auf die Anwendung der Sprachengesetze in Bezug auf Verwaltungsangelegenheiten sind die Minister verpflichtet, einen Antrag auf Stellungnahme zu stellen. Dieser von einem Minister gestellte Antrag auf Stellungnahme ist dann eine wesentliche oder unter Androhung der Nichtigkeit auferlegte Formvorschrift.
Die Sprachengesetze in Bezug auf Verwaltungsangelegenheiten schreiben ebenfalls einen Antrag auf Stellungnahme für bestimmte andere Angelegenheiten vor. So müssen Vorschläge zur Verteilung von Stellen auf die Sprachkader der zentralen Dienststellen und Ausführungsdienststellen vorab der SKSK zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Leiter von Verwaltungsbehörden, Bürgermeister, Provinzgouverneure oder ihre Bevollmächtigten können ebenfalls rechtsgültig einen Antrag auf Stellungnahme stellen.