Wie?
Klagen müssen an den Vorsitzenden der SKSK gerichtet werden und können per E-Mail eingereicht werden.
Die Klage muss die Identifizierungsdaten des Klägers enthalten. Eine Klage besteht aus der Darstellung des Sachverhalts und den Nachweisen und konkreten Angaben zur Stützung der Klage. Bei mutmaßlichen mehrfachen Verstößen gegen die Sprachgesetze in Bezug auf Verwaltungsangelegenheiten ist für die SKSK nur die erste Klage zulässig.
Die E-Mail-Adresse des Vorsitzes der SKSK, an die die Beschwerde zu senden ist, lautet: info@vct-cpcl.be.
Auf Wunsch kann die Klage ebenfalls per Post verschickt werden. Die Postadresse des Vorsitzes der SKSK lautet:
Ständige Kommission für Sprachenkontrolle
Rue Montagne du Parc 4/Warandeberg 4
1000 BRÜSSEL