Zusammensetzung und Arbeitsweise

Die SKSK setzt sich aus einem Präsidenten und elf Mitgliedern zusammen.

Das Tagen in der SKSK ist nicht mit der Ausübung irgendeines aus der Direktwahl erhaltenen politischen Mandats vereinbar.

Der Präsident der SKSK wird von der Abgeordnetenkammer bestimmt. Der Präsident ist Herr Emmanuel Vandenbossche.

Fünf Mitglieder werden zusammen mit ihren ersten und zweiten Stellvertretern für vier Jahre aus einer Liste mit je drei Kandidaten ernannt, die vom Parlament der Föderation Wallonie-Brüssel vorgeschlagen werden.

Sie bilden die französische Abteilung der SKSK.

Die französische Abteilung ist zuständig für Angelegenheiten, die auf die Gemeinden der Wallonischen Region mit Ausnahme der sogenannten Gemeinden mit Sprachenerleichterungen begrenzt oder begrenzbar sind.

Die Mitglieder der französischen Abteilung sind derzeit:

  • Frau Sandra Stainier (Vizepräsidentin),
  • Frau Letizia De Lauri,
  • Frau Sarah Kawaya,
  • Herr Noé Martens,
  • Herr Thomas Daniel.

Fünf Mitglieder werden zusammen mit ihren ersten und zweiten Stellvertretern für vier Jahre aus einer Liste mit je drei Kandidaten ernannt, die vom Flämischen Parlament vorgeschlagen werden.

Sie bilden die niederländische Abteilung der SKSK.

Die niederländische Abteilung ist zuständig für Angelegenheiten, die auf die Gemeinden der Flämischen Region mit Ausnahme der sogenannten Gemeinden mit Sprachenerleichterungen begrenzt oder begrenzbar sind.

Die Mitglieder der niederländischen Abteilung sind derzeit:

  • Herr Frank Judo  (Vizepräsident),
  • Frau Inge Moyson,
  • Herr Thomas Leys,
  • Herr Steven Utsi,
  • Frau Liesbeth Stroobandt.

Ein Mitglied und sein erster und zweiter Stellvertreter werden vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft ernannt.

Das deutschsprachige Kommissionsmitglied wird nur für Angelegenheiten, die die Gemeinden des deutschen Sprachgebietes oder der Region Malmedy betreffen, zu Rate gezogen.

Das Mitglied der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist Frau Manuela Bieber.

In den vereinigten Abteilungen kommen die Mitglieder beider Abteilungen zusammen. Die vereinigten Abteilungen haben eine Restzuständigkeit und sind daher für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht in die Zuständigkeit der französischen oder der niederländischen Abteilung fallen, und für alle Angelegenheiten, die den Schutz von Minderheiten betreffen.

Konkret sind die vereinigten Abteilungen insbesondere zuständig für:

  • föderale öffentliche Dienste und öffentliche Programmierungsdienste (FÖDs und ÖPDs),
  • halbstaatliche Einrichtungen (LIKIV, LfA usw.),
  • zweigemeinschaftliche und bikulturelle Einrichtungen (BOZAR, Palast der Schönen Künste usw.),
  • wissenschaftliche Einrichtungen (Sciensano, Königliche Bibliothek von Belgien usw.),
  • autonome öffentliche Unternehmen (bpost, NGBE usw.),
  • das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt,
  • das deutsche Sprachgebiet,
  • Randgemeinden und Sprachgrenzgemeinden,
  • Malmedy und Weismes.