In den Sprachgrenzgemeinden

Die SKSK beaufsichtigt ebenfalls die Sprachprüfungen, die von den Sprachgrenzgemeinden organisiert werden. 

Auch hier auch entsendet die SKSK Beobachter vor Ort, um zu überprüfen, ob diese Prüfungen nach den vorgeschriebenen Regeln durchgeführt werden. In diesem Rahmen ist die SKSK ebenfalls berechtigt, die Annullierung einer Ernennung in den Sprachgrenzgemeinden zu beantragen, wenn diese Ernennung auf der Grundlage einer Sprachprüfung erfolgt, die nach Ansicht der SKSK nicht korrekt durchgeführt wurde.

Im Rundschreiben und im Vademecum der SKSK werden die betroffenen Dienststellen an die für die Sprachprüfungen geltenden Vorschriften erinnert. In dieser Hinsicht ist hervorzuheben, dass die betroffenen Behörden die SKSK vor der Prüfung insbesondere über das Niveau und die genaue Rechtsgrundlage der Sprachprüfungen, die Art der zu vergebenden Stellen, die (ungefähre) Anzahl Bewerber, das Prüfungsprogramm und die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses informieren müssen.

Es obliegt den Sprachgrenzgemeinden, die Prüfungen selbst zu organisieren. Daher wird die SKSK nur eingreifen, wenn ihr Beobachter eindeutig nachweist, dass der Prüfungsausschuss nicht über die notwendigen Kompetenzen für die Bewertung der Sprachprüfung verfügt.

Die Bemerkungen des Beobachters werden ebenfalls bei der Sitzung der vereinigten Abteilungen der SKSK besprochen.

Bei Fragen über die Organisation von Sprachprüfungen können Sie jederzeit die Verwaltung der SKSK kontaktieren (info@vct-cpcl.be).