Wie?

Klagen müssen an den Präsidenten der SKSK gerichtet sein und können per elektronische Post eingereicht werden.

Die Klage muss die Identifizierungsdaten des Klägers enthalten. Eine Klage besteht aus der Darstellung des Sachverhalts und den Nachweisen und konkreten Angaben zur Stützung der Klage. Bei mutmaßlichen mehrfachen Verstößen gegen die Sprachgesetze in Bezug auf Verwaltungsangelegenheiten ist für die SKSK nur die erste Klage zulässig.

Die E-Mail-Adresse des Präsidenten der SKSK, an die die Klage zu senden ist, lautet: Emmanuel.Vandenbossche@vct-cpcl.be.

Auf Wunsch kann die Klage ebenfalls per Post verschickt werden. Die Postadresse des Präsidenten der SKSK lautet:

Ständige Kommission für Sprachenkontrolle
Herrn Emmanuel Vandenbossche
Präsident
Rue Montagne du Parc 4/Warandeberg 4
1000 BRÜSSEL